Die erste urkundliche Erwähnung von Heubisch im Jahr 1162
Bild und Übersetzung zur ersten urkundlichen Erwähnung Heubischs. StA Bamberg, Bamberger Urkunden, Nr. 293
Dieser Artikel ist 2012 in der „Festschrift 850 Jahre Heubisch“ erschienen.
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Eberhard II., der Bamberger Kirche Bischof. Damit in dem, was gemäß den Gesetzen des Rechts und der Erforschung der Wahrheit treu erkannt und festgestellt ist, später dem Unrecht keine Möglichkeit offen steht, vertrauen wir dem Gedächtnis der gegenwärtigen und zukünftigen Gläubigen durch Anzeigen folgender Urkunde an, wie das Kloster Banz seinen alten Besitz geuelle [Gefell] und heide [Heide] zwischen Affelteren [Effelder] und hivvesche [Heubisch], der von Hermann, Grafen von Woluesvvac [Wohlsbach] widerrechtlich beansprucht worden war, durch ein gerichtliches Urteil wieder erlagen wollen und zurückerhalten hat. Auf Bitten des Abtes Berthold, der die Rück-gabe dieses Besitztums wiederholt vergeblich gefordert hat, übernahm der Aussteller die gerichtliche Verteidigung dieser Angelegenheit und beauftragte den Klostervogt, Graf Rapoto, nach Übereinkunft mit dem Graf Hermann die Grenzen jener Besitzungen festzulegen und durch getreues Zeugnis seiner Kirche zu verteidigen. Das erfüllte jener. Er setzte für sich und den vorerwähnten Grafen einen Tag fest, an dem sie zugleich im Hofe des Klosters Muggiburg [Muppberg] zusammenkamen und in beider Begleitung sowohl Freigeborene wie Dienstmannen aus Würzburg und Bamberg. Der Streitfall wurde erörtert und fand sein Ende mit folgendem Beschluss, dass von beiden Seiten, Verteidiger natürlich und Gegner, rechtlich einwandfreie und glaubwürdige Personen ausgewählt werden, die